Aufgaben Datenbank

07.06.03.10 (Mitte) Durchführung von Inbetriebnahmen/Servicearbeiten im In- und Ausland

Laufende Nr
442
SYS_1
07
SYS_2
07.06
SYS_3
07.06.03
SYS_4
07.06.03.10
ORGEINHEIT
Außerbetriebliche Dienstleistung
UNB
Vertrieb
AUFGFAM
Inbetriebnahme/Service
ERAAA
Durchführung von Inbetriebnahmen/Servicearbeiten im In- und Ausland
Tarifgebiet
Mitte
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
E 7
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Durchführen der Inbetriebnahmen/

Servicearbeiten

Anlagen und Systeme an bestehende Systeme integrieren und anfahren, Erstbetrieb ausführen, Funktionen testen, optimieren und justieren. Funktionsweise den Kunden erläutern. Abnahme durchführen, Teile und Module austauschen sowie anhand von Kennwerten Korrektureinstellungen vornehmen. Termineinhaltung sicherstellen. Systeme und Anlagen warten und Störungen beheben. Technischen Zustand der Anlagen und Systeme feststellen, ggf. Kunden über vorbeugende Instandhaltung beraten. Die vereinbarten Leistungen der Serviceverträge ausführen. Im Gewährleistungsfall die Ursachen klären, den Schadens-/ Reparaturumfang ermitteln und zur Entscheidung weiterleiten. Arbeitsfolge, Arbeitsausführung etc. vor Ort mit anderen Gewerken besprechen. Mehr- und Minderleistungen erfassen. Hinweise zur Verbesserung der Servicemöglichkeiten geben (z.B. bessere Bedienungsmöglichkeiten, größere Wartungsintervalle), Ressourcen wirtschaftlich einsetzen.

Durchführen von Fehlerdiagnosen

Fehler diagnostizieren und spezifizieren, Störungen analysieren. Abhilfemaßnahmen vorschlagen, ggf. selbst ausführen.

Erstellen von Dokumentationen

Berichte, Protokolle (z.B. Mess- und Fehlerprotokolle) erstellen bzw. ergänzen. Zugehörige Unterlagen wie z.B. Anlageübersichten, Kabelpläne, Revisionspläne anpassen.

Führen von Mitarbeitern

Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern - ggf. auch von Mitarbeitern anderer Stellen - mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.

BBG

Ausbildung und Erfahrungen:

Es ist eine 3 ½-jährige Berufsausbildung, z.B. als Industriemechaniker/-in oder Energieelektroniker, notwendig. Die Durchführung der Arbeiten, die Störungsbehebung und Integration an bestehende Anlagen, die Ausführung vorbeugender Maßnahmen, die technische Begutachtung bei Gewährleistungen sowie das Vorschlagen von Abhilfemaßnahmen bei Störungen u. a. erfordern eine langjährige Berufserfahrung.